Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Studio's UNENDING PHOTOGRAPHY
Allgemeines
- Die nachfolgenden AGB gelten für UNENDING PHOTOGRAPHY erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
- „Lichtbilder“ i.S. dieser AGB sind alle von UNENDING PHOTOGRAPHY hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia- Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Datenträger jeglicher Art, Videos usw.)
- Digitale/analoge Produkte sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Gemäß nach § 312d Abs. 4 Nr. 1, 2. Alt. BGB. Da es sich um kundenspezifische Anfertigungen handelt.
Urheberrecht
- UNENDING PHOTOGRAPHY steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
- Die von UNENDING PHOTOGRAPHY hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
- Überträgt UNENDING PHOTOGRAPHY Nutzungsrechte an ihren Werken, ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.
- Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an UNENDING PHOTOGRAPHY.
- Der Besteller eines Bildnisses i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.
- Bei der Verwertung der Lichtbilder kann UNENDING PHOTOGRAPHY, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Studioline zum Schadensersatz. Die Negative/Datenträger verbleiben bei UNENDING PHOTOGRAPHY. Eine Herausgabe der Negative/Datenträger an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von UNENDING PHOTOGRAPHY.Hat der Auftraggeber UNENDING PHOTOGRAPHY keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. UNENDING PHOTOGRAPHY behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Haftung
- UNENDING PHOTOGRAPHY verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- UNENDING PHOTOGRAPHY ist berechtigt, Dritte zu beauftragen. Sie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Falls ein Schaden durch Dritte verursacht wurden, tritt die seine Schadensersatzansprüche gegen Dritte an den Auftraggeber ab.
- Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für eigenes Verschulden haftet UNENDING PHOTOGRAPHY bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Lichtbilder schriftlich bei UNENDING PHOTOGRAPHY geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Rüge bei UNENDING PHOTOGRAPHY.Haftungsausschluss Die bereitgestellten Informationen auf dieser Website wurden sorgfältig geprüft und werden regelmäßig aktualisiert. Jedoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und in letzter Aktualität dargestellt sind. Dies gilt insbesondere für alle Verbindungen („Links“) zu anderen Websites, auf die direkt oder indirekt verwiesen wird. Alle Angaben können ohne vorherige Ankündigung ergänzt, entfernt oder geändert werden. Alle auf dieser Website genannten Produktnamen, Produktbezeichnungen und Logos sind eingetragene Warenzeichen und Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.
Nebenpflichten
- Der Auftraggeber versichert, dass er aller an UNENDING PHOTOGRAPHY übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht ab, werden diese aufbewart.Fals die Aufnahmeobjekte versendet werden müssen, gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
Leistungsstörungen, Ausfallhonorar
- Überlässt UNENDING PHOTOGRAPHY dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder/Datenträger innerhalb einer Woche nach Zugang, wenn keine längere Frist vereinbart wurde, auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann UNENDING PHOTOGRAPHY, sofern der Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
- Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die UNENDING PHOTOGRAPHY nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von UNENDING PHOTOGRAPHY sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält UNENDING PHOTOGRAPHY auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass UNENDING PHOTOGRAPHY kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann UNENDING PHOTOGRAPHY auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Liefertermine für Lichtbilder/Datensätze sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von UNENDING PHOTOGRAPHY bestätigt worden sind. UNENDING PHOTOGRAPHY haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder (jpg,pdf,etc.) aus seinem Archiv zur Auswahl, so hat der Auftraggeber die ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats dem Fotografen mit zu teilen. Kommt der Auftraggeber mit der Auswahl in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 5 (in Worten: fünf) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.
- Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Buchung und Anmeldung ist verbindlich und Sie erkennen damit die allgemeinen Bedingungen an.
2. Für die Stornierung gebuchter, verbindlicher Termine wird das Studio Fotostudio Unending Photography Schadensersatz wie folgend geltend machen:Im Studio: Business, Familie, Kinder, Bewerbung, Portrait, Erotik Fotografie und Akt
-72 bis 24 Stunden vor dem Termin -50% des Aufnahmehonorars
- weniger als 24 Stunden vor dem Termin - 100% des Aufnahmehonorarsaußer Haus: Event Fotografie, Taufe, Hochzeit etc.
- 6 Wochen vor dem Termin 25%
- 4 Wochen vor dem Termin 50%
- 2 Wochen vor dem Termin 70%
- < Wochen vor dem Termin 100%
Keine Ausfallentschädigung bei Krankheit, Unfall (mit Artest eines Arztes
Datenschutz
- Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. UNENDING PHOTOGRAPHY verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
8. Datenschutzerklärung
Sie können meine Seite besuchen, ohne Angaben zu Ihrer Person zu machen. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie mich diese im Rahmen Ihres Besuchs unseres Internetauftritts freiwillig mitteilen.
Auf meiner Website sind zudem Programme (Plug-ins) des sozialen Netzwerks Facebook enthalten. Diese werden ausschließlich von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (Facebook) betrieben. Die Plug-Ins sind im Rahmen unseres Internetauftritts durch das Facebook-Logo oder den Zusatz „Gefällt mir” kenntlich gemacht. Beim Besuch einer Website meines Internetauftritts, die ein derartiges Plug-in beinhaltet, stellt ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook her, wodurch wiederum der Inhalt des Plug-ins an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die dargestellte Website eingebunden wird. Hierdurch wird die Information, dass Sie meine Website besucht haben, an Facebook weitergeleitet. Sofern Sie während des Besuchs meine Website über Ihr persönliches Benutzerkonto bei Facebook eingeloggt sind, kann Facebook den Websitebesuch diesem Konto zuordnen. Durch Interaktion mit Plug-ins, z.B. durch Anklicken des „Gefällt mir“-Buttons oder Hinterlassen eines Kommentars, werden diese entsprechenden Informationen direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Wenn Sie eine solche Datenübermittlung unterbinden möchten, müssen Sie sich vor dem Besuch unseres Internetauftritts unter Ihrem Facebook-Account ausloggen.
Zweck und Umfang der Datenerhebung durch Facebook sowie die dortige weitere Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten wie auch Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatssphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook (http://de-de.facebook.com/privacy/explanation.php).
geltend ab: 1.12.2011
AGB des Photographen-Handwerks
(Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 – Seite 10.436)
I.Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich untersagt.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studio Miete etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2 . Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studio Räume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Buchung und Anmeldung ist verbindlich und Sie erkennen damit die allgemeinen Bedingungen an.
2. Für die Stornierung gebuchter, verbindlicher Termine kann das Studio Fotostudio Unending Photography Schadensersatz wie folgend geltend machen:
Im Studio: Business, Familie, Kinder, Bewerbung, Portrait, Erotik Fotografie und Akt
-72 bis 24 Stunden vor dem Termin -50% des Aufnahmehonorars
- weniger als 24 Stunden vor dem Termin - 100% des Aufnahmehonorars
außer Haus: Event Fotografie, Taufe, Hochzeit etc.
- 6 Wochen vor dem Termin 25%
- 4 Wochen vor dem Termin 50%
- 2 Wochen vor dem Termin 70%
- < Wochen vor dem Termin 100%
Keine Ausfallentschädigung bei Krankheit, Unfall (mit Artest eines Arztes
3. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
4. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 5 (in Worten: fünf) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.
5. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
6. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.